Allgemeine Geschäftsbedingungen für www.sp-lovania.de
§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und
Abschluss
des jeweiligen Vertrages
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Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Lovania, Inhaberin Susanne Pöllet, Traumühlweg 21, 90596 Schwanstetten, im Folgenden „Verkäufer“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
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Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden und/oder die Erbringung von Werkleistungen.
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Der Vertragsschluss findet wie folgt statt:
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Der Kunde kann telefonisch,(per Fax, so weit vorhanden), Post, Email oder über das Kontaktformular auf der Website des Verkäufers eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst durch Zusendung einer Versandbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware zustande.
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Beauftragt der Kunde die Erstellung eines Werkes, kommt der Vertrag erst durch Bestätigung des Auftrages durch den Verkäufer zustande. Diese Beauftragung ist ebenfalls telefonisch, (per Fax), Post, Email oder dem Kontaktformular der Website des Verkäufers möglich.
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Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
§ 2 Abwicklung des Vertrages, Versandkosten
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Bei einem Versand der Ware innerhalb Deutschlands trägt der Verkäufer die Versandkosten.
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Der Kaufpreis kann durch Vorauskasse oder per Nachnahme entrichtet werden.
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Der Verkäufer verpflichtet sich nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Vorauskasse nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an den Kunden auf dem Postweg zu übersenden sofern der Verkäufer nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
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Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
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Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
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Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellten Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
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Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 6 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
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Die Anfertigung der Werke nach den individuellen Vorstellungen der Kunden erfolgt nach den Möglichkeiten der übergebenen Muster, Zeichnungen und/oder Beschreibungen.
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Für Mängel der Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts bzw. Werkvertragsrechts.
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Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für gebrauchte Artikel wird ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Im Übrigen beträgt sie bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
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Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 3, 4, und 5 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware dem Verkäufer zu melden.
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Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
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Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein vom Verkäufer zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich dieser vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Kunden geltend zu machen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
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Wenn der Kunde Unternehmer ist, soll weiterhin Folgendes gelten:
- Dem Kunden ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten, mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht diesem Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Gegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.
- Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Verkäufer in Rechnung gestellten Betrages dieser gelieferten Ware entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
- Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 4 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
- Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 5 Gefahrenübergang und Verzug
- Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrenübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
- Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden
§ 6 Rücksendung
Im Falle der Rücksendung der Ware auf Grund eines Widerrufsrechts oder im Rahmen der Gewährleistung hat der Kunde grundsätzlich die freie Wahl der Rücksendungsart. Jedoch kann der Verkäufer vom Kunden die Mehrkosten für die Rücksendung erstattet verlangen, wenn der Kunde ohne besondere Veranlassung eine teurere Rücksendungsart gegenüber der Hinsendung gewählt hat.
§ 7 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
- Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder der Verkäufer diese anerkannt hat.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.